Informationen zum 24h-Lieferantenwechsel
Neuerungen ab dem 6. Juni 2025
Rechtliche Grundlage
Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.
An- und Abmeldung nur noch im Voraus
Bisher konnte man sich bei seinem Stromanbieter bis zu 6 Wochen rückwirkend anmelden oder abmelden. An- oder Abmeldungen sind dann nur noch für ein Datum in der Zukunft möglich.
Welcher Tag beendet meinen Energievertrag?
Bisher waren es allgemein die Tage, an denen die Schlüssel übergeben wurden – das gilt nun nicht mehr. Ob Grundversorgung oder Sondervertrag, die Kündigungsfrist beträgt mind. 14 Tage. Wird die Kündigung der Energieverträge versäumt, läuft der Vertrag mit entsprechender Zahlungsverpflichtung weiter.
Was ist zu tun?
1. Ich ziehe aus und melde meinen Vertrag für die alte Wohnung erst nach dem Auszug ab.
Grundsätzlich müssen Sie so lange die Energiekosten zahlen, bis Sie sich abgemeldet haben. Dabei ist es egal, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder nicht. Melden Sie sich daher auf jeden Fall schon vor dem Auszug beim Energieanbieter, kündigen dort Ihren Vertrag, damit Sie pünktlich abgemeldet und zusätzliche Stromkosten für Sie vermieden werden.
2. Ich ziehe in eine neue Wohnung und melde meinen Vertrag erst nach meinem Einzug an.
Auch wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem Stromanbieter gemeldet haben, gibt es Strom in der Wohnung im Rahmen der Grundversorgung. Melden Sie sich daher auf jeden Fall schon vor dem Einzug beim Stromanbieter, damit Sie vom ersten Tag an von günstigeren Preisen profitieren können. Damit vermeiden Sie auch, dass Dritte Ihre Energie bezahlen und gehen damit Unmut Ihres Vermieters oder Vormieters aus dem Weg.
3. Ich ziehe um und melde mich dazu schon vor dem Umzug bei meinem Stromanbieter.
Wenn Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug bei uns melden, bleibt genügend Zeit für die An- und Abmeldung Ihres Stromliefervertrages für die neue bzw. alte Lieferstelle. So werden auch weitere Kosten vermieden.
4. Ich ziehe nicht um und möchte nur meinen Tarif oder Anbieter wechseln.
Wenn Sie Ihren Tarif oder Anbieter wechseln möchten, geht auch das nur zu einem Datum in der Zukunft. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist Ihres Vertrages und gegebenenfalls Ihre Vertragslaufzeit.
5. Ich möchte den Stromanbieter wechseln.
Wenn Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln möchten, muss der Vertrag beim anderen Anbieter fristgerecht gekündigt werden. Wichtig ist, dass Sie sich dann schon vor Ende des alten Vertrages um einen neuen bei uns kümmern. So ist sichergestellt, dass die Belieferung in Ihrem Wunschtarif bei uns nahtlos beginnen kann. Andernfalls würden Sie zeitweise im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
Merkblatt zum Download: 24h-Lieferantenwechsel