Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 16.04.2015, Az BK6-13-042, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen festgelegt. Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, diesen Mustervertrag ab 01.01.2016 ohne Anpassungen zu verwenden.
Anlage a – aktuelles Preisblatt 2020
bitte beachten Sie, dass es auf der Seite Netznutzungsentgelte Strom ein ergänzendes Preisblatt auf Grund der Umsatzsteueränderung ab 01.07.2020 gibt.
Anlage b – Datenblatt Netzbetreiber
Wenn Sie als Lieferant im Netzgebiet der Stadtwerke Blankenburg GmbH tätig werden wollen, fordern Sie bitte den Lieferantenrahmenvertrag mit EDI-Vereinbarung über die Mailadresse netznutzung@sw-blankenburg.de bei uns an.
Bitte denken Sie an die Vorlage des Stromsteuererlaubnisscheines als Versorger des Hauptzollamtes, der im Rahmen der MMMA benötigt wird. Beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise auf der Seite Netznutzungsentgelte Strom.