Preisänderung in der Grund- und Ersatzversorung im Strom & Erdgas

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, 

die jüngsten Entwicklungen am europäischen Energiemarkt erfordern Handlungsbedarf. 

Die Kosten für die kurzfristigen Beschaffungen (sog. Nachkäufe) haben im Bereich Strom ein extrem hohes Preisniveau erreicht. 

Die vorab nicht absehbaren hohen Kosten für diese Nachkäufe, welche aus den starken Kundenzuwächsen resultieren, machen eine Tarifanpassung unumgänglich, daher werden wir diese gemäß der §§ 5, 5a StromGVV vollständig an unsere Stromkunden weitergeben müssen. 

Auch im Gas besteht akuter Handlungsbedarf. 

Die Bundesregierung führt auf Basis des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) zum 01.10.2022 die sogenannte Gasbeschaffungsumlage ein. Darüber hinaus steigen auch hier die kurzfristigen Beschaffungen (sog. Nachkäufe) auf ein extrem hohes Preisniveau. 

Diese Umlage, sowie die vorab nicht absehbaren hohen Kosten für die Nachkäufe, werden wir gemäß der §§ 5, 5a GasGVV an Sie vollständig weitergeben. 

Die neuen Preise zum 01. Oktober 2022 entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Preistabellen der Grund- und Ersatzversorgung 

 

Allg. Preise Strom in der Grund- und Ersatzversorgungab dem 01.10.2022

 

Allg. Preise Gas in der Grund- und Ersatzversorgung ab dem 01.10.2022 

 

Ihr gutes Recht: Gemäß § 5 Abs. 3 Strom und GVV§ 5 Abs. 3 GasGVV steht Ihnen im Fall einer Preisanpassung – auch bei der Weitergabe neuer Umlagen – das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Dieses können Sie, ohne Einhaltung einer Frist, bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise wahrnehmen, also bis zum 30.09.2022. 

Haben Sie Fragen? Natürlich sind wir für Sie da. Rufen Sie uns unter 03944 9001-16 an, kommen Sie direkt in unserem Kundencenter vorbei oder erledigen Sie es einfach bequem von der Couch aus – über unser neues Kundenportal. In jedem Fall, nehmen wir uns gern Zeit für Sie. 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Ihre Stadtwerke Blankenburg GmbH 


Stand: 19. August 2022
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