Wissenswertes zu den Energiepreisbremsen

Liebe Kundinnen und Kunden,

aktuell vergeht kaum ein Tag, an dem es keine Neuigkeiten auf dem Energiemarkt gibt. Zu den neuesten Preisdeckelungskampagnen der Bundesregierung haben wir Ihnen hier alle Informationen zusammengetragen.

 

STROMPREISBREMSE

GASPREISBREMSE

 

Nähere Informationen zu den Energiepreisbremsen erhalten Sie noch vor dem 01.03.2023 von uns. In diesem Zusammenhang prüfen wir Ihre Abschläge erneut und passen diese vor dem Hintergrund der Energiepreisbremsen automatisch zum 01.04.2023 an.

Wir bitten Sie daher, bis dahin von manuellen Abschlagsänderungenabzusehen und weisen darauf hin, dass die in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 ausgewiesenen Abschlagszahlungen die Preisbremsen noch nicht berücksichtigen.

Für Kunden, deren vertraglicher Arbeitspreis pro kWh geringer als die gesetzlich festgelegte Preisgrenze (sog. Referenzpreis) ist, bleibt alles unverändert.

Alle Infos kompakt zum Download: INFO-BLATT

 

Sehen Sie sich hierzu auch gern unser nachfolgendes Erklärvideo an:


Stand: 24. Januar 2023
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