Informationen zum 24h-Lieferantenwechsel
Neuerungen ab dem 6. Juni 2025
Rechtliche Grundlage
Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.
An- und Abmeldung nur noch im Voraus
Bisher konnte man sich bei seinem Stromanbieter bis zu 6 Wochen rückwirkend anmelden oder abmelden. An- oder Abmeldungen sind dann nur noch für ein Datum in der Zukunft möglich.
Welcher Tag beendet meinen Energievertrag?
Bisher waren es allgemein die Tage, an denen die Schlüssel übergeben wurden – das gilt nun nicht mehr. Ob Grundversorgung oder Sondervertrag, die Kündigungsfrist beträgt mind. 14 Tage. Wird die Kündigung der Energieverträge versäumt, läuft der Vertrag mit entsprechender Zahlungsverpflichtung weiter.
Was ist zu tun?
1. Ich ziehe aus und melde meinen Vertrag für die alte Wohnung erst nach dem Auszug ab.
Grundsätzlich müssen Sie so lange die Energiekosten zahlen, bis Sie sich abgemeldet haben. Dabei ist es egal, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder nicht. Melden Sie sich daher auf jeden Fall schon vor dem Auszug beim Energieanbieter, kündigen dort Ihren Vertrag, damit Sie pünktlich abgemeldet und zusätzliche Stromkosten für Sie vermieden werden.
2. Ich ziehe in eine neue Wohnung und melde meinen Vertrag erst nach meinem Einzug an.
Auch wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem Stromanbieter gemeldet haben, gibt es Strom in der Wohnung im Rahmen der Grundversorgung. Melden Sie sich daher auf jeden Fall schon vor dem Einzug beim Stromanbieter, damit Sie vom ersten Tag an von günstigeren Preisen profitieren können. Damit vermeiden Sie auch, dass Dritte Ihre Energie bezahlen und gehen damit Unmut Ihres Vermieters oder Vormieters aus dem Weg.
3. Ich ziehe um und melde mich dazu schon vor dem Umzug bei meinem Stromanbieter.
Wenn Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug bei uns melden, bleibt genügend Zeit für die An- und Abmeldung Ihres Stromliefervertrages für die neue bzw. alte Lieferstelle. So werden auch weitere Kosten vermieden.
4. Ich ziehe nicht um und möchte nur meinen Tarif oder Anbieter wechseln.
Wenn Sie Ihren Tarif oder Anbieter wechseln möchten, geht auch das nur zu einem Datum in der Zukunft. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist Ihres Vertrages und gegebenenfalls Ihre Vertragslaufzeit.
5. Ich möchte den Stromanbieter wechseln.
Wenn Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln möchten, muss der Vertrag beim anderen Anbieter fristgerecht gekündigt werden. Wichtig ist, dass Sie sich dann schon vor Ende des alten Vertrages um einen neuen bei uns kümmern. So ist sichergestellt, dass die Belieferung in Ihrem Wunschtarif bei uns nahtlos beginnen kann. Andernfalls würden Sie zeitweise im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
Merkblatt zum Download: 24h-Lieferantenwechsel
Werte Kundinnen und Kunden,
das Kundencenter der Stadtwerke Blankenburg zieht um. Ab dem 16.06.2025 begrüßen wir Sie in unserem neuen Servicecenter in der Langen Straße 36 im Stadtzentrum von Blankenburg. Die modern gestalteten Beratungsräume bieten eine ruhige und diskrete Gesprächsatmosphäre.
Trotz des Standortwechsels bleibt alles, was Sie an uns schätzen, denn: Unser persönlicher Kundenservice ist auch weiterhin täglich für Sie da – zuverlässig, kompetent und nah.
Bitte beachten Sie, dass das Kundencenter in der Börnecker Straße 6 zum 12.06.2025 schließen wird.
Unsere Öffnungszeiten ab dem 16.06.2025
Montag 09:00 – 12:00 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 – 12:00 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns täglich ab 08:00 Uhr unter der 03944 9001-16.
Adresse
Kundencenter Stadtwerke Blankenburg
Lange Straße 36
38889 Blankenburg (Harz)

Liebe Abschlussklassen,
nach den bestandenen Prüfungen soll gefeiert werden! Egal, ob ihr eine fette Party, einen eleganten Ball oder eine unvergessliche Reise plant – mit ein bisschen Glück bessern wir eure Klassenkasse auf. Alles, was ihr dafür tun müsst, ist, innerhalb eures Jahrgangs eine Ploggingaktion auf die Beine zu stellen und durchzuführen. Plogging habt ihr nie gehört? Dahinter verbirgt sich das Müllsammeln (schwedisch „plocka“ für aufsammeln) während des Laufens (Jogging). Neben Sportsachen braucht ihr also lediglich Handschuhe und Mülltüten und schon kann es losgehen: Sammelt rund um eure Schule oder in eurer Gegend so viel Müll wie möglich und dokumentiert eure Aktion mit Fotos und Reels, die ihr uns im Anschluss für die
mediale Berichterstattung zur Verfügung stellt.
Das Sammeln lohnt sich nicht nur für die Natur und Umwelt, sondern auch für eure Klassenkasse – je mehr ihr sammelt, desto höher kann euer Gewinn ausfallen. Der erste Platz erhält einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro, der zweite 100 Euro und der dritte Platz darf sich über 50 Euro freuen.
Füllt für eure Teilnahme dieses Anmeldeformular aus und schickt dieses per Post oder per Mail and v.clauss@sw-blankenburg.de zurück.
Ihr habt noch bis zum 17. April 2025 Zeit, euch für die Aktion anzumelden – durchführen müsst ihr sie bis zum 30. Mai 2025. Für Rückfragen steht Frau Clauß auch gern unter der 03944 9001-43 zur Verfügung.
Bitte beachtet, dass eine Auszahlung der Gewinnsumme ausschließlich über den schuleigenen Förderverein laufen kann.
Wir wünschen euch ganz viel Spaß beim Sammeln und freuen uns auf eure Ergebnisse!
Eure Stadtwerke Blankenburg