Messstellenbetrieb

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet alle grundzuständigen Messstellenbetreiber zum Einbau intelligenter Messsysteme bzw. moderner Messeinrichtungen. Bis 2032 muss per Gesetz der gesamte Stromzählerbestand durch neue Technologie, sofern technisch verfügbar, ersetzt werden.

Veröffentlichung nach §37 Abs. 1 MsbG

Download Preisblatt für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente
Messsysteme (iMS)

gültig ab 01.01.2024
Preisblatt MsbG Standardleistungen
Preisblatt MsbG Zusatzleistungen

gültig ab 01.01.2026
Preisbaltt MSB ab 2026

 


Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen

Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i.S.d. MsbG im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Betriebs der dem Messstellennutzer zugeordneten Messstellen.

Messtellenvertrag Strom Anschlussnutzer/Anlagenbetreiber
Der Messstellenvertrag Strom kommt gemäß § 9 Abs. 3 MsbG automatisch dadurch zustande, dass Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnommen wird oder Energie eingespeist wird. Wir haben für Sie den „MESSSTELLENVERTRAG (MESSSTELLENBETREIBER – ANSCHLUSSNUTZER)“ im Anschluss als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Muster Messstellenvertrag

Sie haben von uns einen Brief mit dem Betreff „Vertragsbestätigung Messstellenbetrieb“ bekommen?
In diesem Fall hat uns Ihr Stromlieferant mitgeteilt, dass er die Abrechnung der Entgelte für Ihren Stromzähler nicht mehr im Rahmen der Stromlieferung für Sie übernimmt. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall vor, dass wir als Betreiber Ihres Stromzählers Ihnen das Entgelt für den Messstellenbetrieb direkt in Rechnung stellen. Die aktuellen Preisblätter des Messstellenbetriebes finden Sie im oberen Teil dieser Seite.

Messtellenvertrag Strom Lieferant

Als Lieferant steht Ihnen hier ein Muster der „VEREINBARUNG ÜBER DIE ABRECHNUNG DES MESSSTELLENBETRIEBSENTGELTS FÜR INTELLIGENTE MESSTECHNIK“ zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung.

Muster Abrechnungsvereinbarung

rechtlicher Hinweis: „Die hier veröffentlichten Vertragstexte dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der Stadtwerke Blankenburg GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist untersagt.“


Energieserviceanbieter (ESA)

Der Energieserviceanbieter (ESA) ist eine eigene Marktrolle im Rollenmodell für die Marktkommunikation am Energiemarkt. Er kann im Auftrag des Anschlussnutzers dessen Messwerte beim Messstellenbetreiber über die Marktkommunikation (EDIFACT-Format) bestellen. Um an der Marktkommunikation teilnehmen zu können, benötigt der ESA eine eindeutige Identifikationsnummer. Diese Marktpartner-ID ist einmalig bei der Energy Codes & Services GmbH zu beantragen (kostenpflichtig). Des Weiteren benötigt der Energieserviceanbieter einen Rahmenvertrag mit dem Messstellenbetreiber. In diesem ist die Übermittlung der abgefragten und angebotenen Energiedaten geregelt. Vor der Bestellung der Messdaten muss der Energieserviceanbieter die Einwilligungserklärung des Anschlussnutzers einholen.

Wie läuft der Prozess der Messwertbereitstellung

Sie möchten als Energieserviceanbieter (ESA) in unserem Verteilungsnetz tätig werden?

Dafür schließen Sie mit uns einen Energieserviceanbieter-Rahmenvertrag Strom (ESA-Rahmenvertrag) ab. Der ESA-Rahmenvertrag regelt die standardisierte und automatisierte Anfrage und Bestellung von Energiewerten, die durch den betreffenden Anschlussnutzer gewünscht werden, durch den ESA beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) und deren Übermittlung an den ESA.

Sie möchten als neuer Marktpartner ein Vertragsverhältnis mit uns eingehen?

Bitte füllen Sie unser ESA-Kontaktdatenblatt aus und senden dieses gemeinsam mit Ihrem EDIFACT-Zertifikat mit dem Betreff „ESA“ an netznutzung@sw-blankenburg.de. Die Kommunikation über AS4 sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt angestrebt werden.

Sie erhalten daraufhin ein Vertragsangebot. Die Kosten für die Messdatenbereitstellung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt. >>  Preisblatt für ESA  <<

Sobald der Vertragsabschluss erfolgt ist, wird die Marktkommunikation aufgebaut und Sie können Ihre Messdatenanfrage im EDIFACT-Format an uns senden.

Dokumente zum Download

ESA-Rahmenvertrag

Anlage A
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI-Vereinbarung)

Anlage B
ESA Kontaktdatenblatt

Anlage C
VNB/MSB Kontaktdatenblatt

Anlage D
Muster Einwilligungserklärung des Anschlussnutzers VNB/MSB Kontaktdatenblatt
Anlage zu Muster Einwilligungserklärung

 

 

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