Wissenswertes zu den Energiepreisbremsen

Liebe Kundinnen und Kunden,

aktuell vergeht kaum ein Tag, an dem es keine Neuigkeiten auf dem Energiemarkt gibt. Zu den neuesten Preisdeckelungskampagnen der Bundesregierung haben wir Ihnen hier alle Informationen zusammengetragen.

 

STROMPREISBREMSE

GASPREISBREMSE

 

Nähere Informationen zu den Energiepreisbremsen erhalten Sie noch vor dem 01.03.2023 von uns. In diesem Zusammenhang prüfen wir Ihre Abschläge erneut und passen diese vor dem Hintergrund der Energiepreisbremsen automatisch zum 01.04.2023 an.

Wir bitten Sie daher, bis dahin von manuellen Abschlagsänderungenabzusehen und weisen darauf hin, dass die in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 ausgewiesenen Abschlagszahlungen die Preisbremsen noch nicht berücksichtigen.

Für Kunden, deren vertraglicher Arbeitspreis pro kWh geringer als die gesetzlich festgelegte Preisgrenze (sog. Referenzpreis) ist, bleibt alles unverändert.

Alle Infos kompakt zum Download: INFO-BLATT

 

Sehen Sie sich hierzu auch gern unser nachfolgendes Erklärvideo an:

Kundeninformation Dezember-Soforthilfe

Kundeninformationen zum Enlastungspaket der Bundesregierung nach § 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG)

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

durch die Energiepreiskrise sehen sich Versorger und Kunden in diesem Jahr besonderen Herausforderungen und steigenden Energiepreisen ausgesetzt. Die Bundesregierung hat zur Abmilderung dieser Problematik und Entlastung der Bürger eine kurzfristige finanzielle Unterstützung („Soforthilfe“) geplant und zu deren Umsetzung das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) erlassen. Ziel ist eine einmalige staatliche finanzielle Überbrückung bis zur Einführung der Gaspreisbremse. Das Gesetz sieht vor, dass die Unterstützungsleistung den Kunden mit der nächsten Verbrauchsabrechnung gutzuschreiben ist. Die konkrete Abwicklung erfolgt durch den Lieferanten und hängt von den konkreten vertraglichen Vereinbarungen mit den Kunden und der Entnahmestelle ab. Im Regelfall kommt die Entlastungswirkung den Kunden bereits im Dezember oder Januar zugute.

Im Folgenden möchten wir Sie über die konkrete Umsetzung der Soforthilfe durch die Stadtwerke Blankenburg informieren:

Umsetzung der Soforthilfe für Erdgaskunden

1. Für SLP-Kunden (insbesondere Haushaltskunden und Verbraucher)

Die staatliche Soforthilfe setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Dem endgültigen Entlastungsbetrag und der vorläufigen Zahlung auf diesen Entlastungsbetrag (vorläufige Soforthilfe). Zur Umsetzung der vorläufigen Soforthilfe verzichten wir gemäß § 3 Abs. 2 EWSG gegenüber allen Kunden auf den für den Monat Dezember 2022 vereinbarten Abschlag. Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir von einer Einziehung absehen. Kunden, die selbstständig die Zahlung des Abschlags veranlassen, werden gebeten, rechtzeitig ihren Dauerauftrag auszusetzen bzw. für den Monat Dezember 2022 keine Abschlagszahlung zu leisten. Sollten Sie doch eine Abschlagszahlung leisten, werden wir die geleistete Zahlung im Zuge Ihrer nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnen; eine Rücküberweisung von unserer Seite erfolgt in diesem Fall aber nicht. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch, wenn Sie zur Erbringung von Vorauszahlungen verpflichtet sind.

Die vorläufige Soforthilfe wird im Rahmen der nächsten Verbrauchsrechnung mit dem endgültigen Entlastungsbetrag verrechnet. Dieser Entlastungsbetrag wird ermittelt durch Multiplikation von 1/12 des im Monat September 2022 für Ihre Entnahmestelle prognostizierten Jahresverbrauchs mit dem zum Stichtag 01.12.2022 vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Sollte uns die Verbrauchsprognose nicht vorliegen, z. B. weil der Sie erst nach September 2022 zu uns gewechselt sind, beträgt der Entlastungsbetrag 1/12 des am 30.09.2022 prognostizierten Jahresverbrauchs an Ihrer Entnahmestelle, multipliziert mit dem zum Stichtag 01.12.2022 vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. In beiden Fällen erhöht sich der Entlastungsbetrag um alle anderen Preiselemente (u. a. den Grundpreis), soweit diese nach dem Erdgasliefervertrag anteilig für den Monat Dezember 2022 anfallen.

Bitte beachten Sie, dass die Abschlags- bzw. Vorauszahlung für Dezember häufig vom endgültigen Entlastungsbetrag abweicht. Bei der Endabrechnung der Entlastung kann sich daher für Sie eine Gutschrift oder eine Nachzahlung ergeben. Die entsprechende Position wird von uns auf der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt und gesondert ausgewiesen.

Vereinfachtes Beispiel:

Kunde mit Jahresverbrauchsprognose 24.000 kWh (September 2022), Arbeitspreis brutto (01.12.2022: 10 ct/kWh), Grundpreis anteilig für Dezember: 10,00 €; Abschlagszahlung Dezember 2022: 230 €:

Endgültiger Entlastungsbetrag:     2.000 kWh * 10 ct/kWh (AP Stand 01.12.2022) + 10 € (anteiliger GP) = 210 €

Vorläufige Leistung Dezember 2022:     230 €

Rückzahlung durch Kunden in Jahresverbrauchsabrechnung: 20 € (230 € – 210 €)

Bitte beachten Sie: Dieses Beispiel stellt eine starke Vereinfachung dar, die Ihnen die Höhe der Entlastung verdeutlichen soll. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden darüber hinaus auch weitere Faktoren, u. a. Ihr tatsächlicher Verbrauch im Abrechnungszeitraum, die gezahlten Abschläge und die Umsatzsteuer, berücksichtigt.

2. Für RLM-Kunden

Kunden, die im Wege einer registrierenden Leistungsmessung beliefert werden, können in Einzelfällen von der Soforthilfe profitieren, so z. B. wenn ihr Jahresverbrauch an der betreffenden Entnahmestelle nicht mehr als 1.500.000 kWh beträgt (bei mehreren Entnahmestellen wird der Verbrauch jeweils gesondert betrachtet). Maßgeblich ist § 2 Abs 1 EWSG. § 2 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 EWSG legen zudem eine Reihe von Ausnahmen für Kunden fest, die trotz einer Jahresverbrauchs von mehr als 1.500.000 kWh von der Soforthilfe umfasst sein sollen. Hierzu können u. a. die folgenden, beispielhaft genannten Fälle gehören:

• Vermieter von Wohnraum;
• Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe;
• Staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung;
• Medizinische Rehabilitationseinrichtungen (ausgenommen sind jedoch Krankenhäuser).

Sofern der Kunde eine der in § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG abschließend genannten Voraussetzungen für sich in Anspruch nehmen kann, hat er einen Anspruch auf Gewährung der Soforthilfe. Wenn Sie zu dieser Kundengruppe gehören und die Hilfen in Anspruch nehmen möchten, sind Sie verpflichtet, uns zur Klärung der Berechtigung spätestens bis zum 31.12.2022 in Textform unter Vorlage geeigneter Nachweise mitzuteilen, dass Sie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG erfüllen. Andernfalls entfällt der Anspruch auf die Soforthilfe.

Gegenüber RLM-Kunden erfolgt keine vorläufige Soforthilfe, stattdessen wird der endgültige Entlastungsbetrag mit der nächsten Monatsabrechnung verrechnet.

Der Entlastungsbetrag beträgt 1/12 der vom Messstellenbetreiber gemessenen Netzentnahme der Monate 11/2021 bis einschließlich 10/2022, multipliziert mit dem zum Stichtag 01.12.2022 vertraglich vereinbarten Arbeitspreis einschließlich aller staatlicher und regulatorischer Belastungen. Sollte an der Entnahmestelle erstmals nach dem 01.11.2021 leitungsgebundenes Erdgas bezogen worden sein, so gilt als Referenz stattdessen 1/12 eines typischen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem zum Stichtag 01.12.2022 vertraglich vereinbarten Arbeitspreis einschließlich aller staatlicher und regulatorischer Belastungen. In beiden Fällen erhöht sich der Entlastungsbetrag um alle anderen Preiselemente (u. a. Grund- bzw. Leistungspreise), soweit diese nach dem Erdgasliefervertrag anteilig für den Monat Dezember 2022 anfallen.

Vereinfachtes Beispiel:
Kunde mit Jahresverbrauch von 1.000.000 kWh (11/2021 – 10/2022), Arbeitspreis einschließlich staatliche und regulatorische Belastungen brutto (01.12.2022: 12,77 kWh), Grundpreis für Messstellenbetrieb und Messung anteilig für Dezember: 200,00 €.

Endgültiger Entlastungsbetrag: 1.000.000 kWh : 12 * 12,77 ct/kWh (AP Stand 01.12.2022 einschließlich staatliche und regulatorische Belastungen) + 200 € (anteiliger GP + anteilige Kosten für Messstellenbetrieb und Messung) = 10.841,67 €

Bitte beachten Sie: Dieses Beispiel stellt eine starke Vereinfachung dar, die Ihnen die Höhe der Entlastung verdeutlichen soll. In der Monatsabrechnung werden darüber hinaus auch weitere Faktoren, u. a. Ihr tatsächlicher Verbrauch im Abrechnungszeitraum und die Umsatzsteuer, berücksichtigt.

Hinweis zur Entlastung von Mietern

Für die Weitergabe der Entlastungen bei Mietverhältnissen und in Wohnungseigentümergesellschaften ist gemäß § 5 EWSG der Vermieter bzw. die WEG zuständig; die Entlastung soll in diesen Fällen regelmäßig im Rahmen der Heizkostenabrechnung erfolgen.

Wichtiger Hinweis!

Bitte beachten Sie, dass Sie in den aktuell sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich herausfordernden Zeiten durch Verbrauchsreduzierungen nicht nur einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, sondern darüber hinaus auch Geld sparen. Wir weisen darauf hin, dass die Soforthilfe nach dem EWSG vollständig aus Finanzmitteln des Bundes finanziert wird.
Wir haben eine Reihe von Tipps zusammengestellt, wie Sie im Haushalt auf einfache Weise Energie einsparen können – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Vielleicht tun es manchmal auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Weitere Energiespartipps

 

Sie haben noch Fragen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundencenter stehen Ihnen unter der
Tel.-Nr. 03944 9001-16 oder per E-Mail unter kundencenter@sw-blankenburg.de gerne zur Verfügung.

 

 

CNG-Tankstelle in Blankenburg bleibt

Stadtwerke Blankenburg und OG Clean Fuels sorgen für klimaschonende Mobilität 

Die gute Nachricht für alle, die klimaschonend und günstig Auto fahren wollen: Die CNG-Tankstelle in Blankenburg bleibt. Der deutsche Marktführer OG Clean Fuels übernimmt die Gas-Tankstelle der Stadtwerke Blankenburg und betreibt sie langfristig weiter. Auch OG verkauft dort 100 Prozent regeneratives Bio-CNG, das aus Abfall und Reststoffen hergestellt wird. 

Blankenburg/Verden, 17. November 2022 | Die drohende Schließung der Blankenburger CNG-Tankstelle „Am Hasenwinkel 2“ ist durch die Übernahme durch OG Clean Fuels abgewendet. Der deutsche Marktführer bei CNG-Tankstellen wird sie langfristig weiterbetreiben. Somit können dort auch in Zukunft Pkw, Transporter, Busse und Lkw Bio-CNG tanken und klimaschonend fahren. „Wir haben die CNG-Tankstelle seit 2005 betrieben, zuerst mit Erdgas als Kraftstoff, in den letzten Jahren verkauften wir regeneratives Bio-CNG. Damit haben wir den Übergang von den fossilen zu erneuerbaren Antrieben ermöglicht“, sagt Tim Schlenkermann, Geschäftsführer der Stadtwerke Blankenburg. Doch der Betrieb einer einzelnen CNG-Tankstelle sei sehr aufwendig und es standen Investitionen in die Technik an. Daher sei der Beschluss gefallen, sie spätestens zum Jahresende 2022 zu schließen.

Durch Hinweise von CNG-Fahrer*innen erfuhr OG Clean Fuels davon. „Die CNG-Tankstelle in Blankenburg ergänzt gut unser bundesweites Netz und sie passt hervorragend zu unserer Strategie – daher haben wir bei den Stadtwerken Blankenburg angeklopft“, berichtet Johan Bloemsma. Der Deutschland-Chef von OG Clean Fuels weiter: „Recht schnell war klar, dass der Kauf der Tankstelle durch OG für alle eine gute Lösung ist.“ Doch bis zur Übernahme sei noch viel zu klären und zu regeln gewesen. Der Kauf der Tankstelle erfolgte bereits zum Stichtag 1. November 2022. Aus rechtlichen und technischen Gründen werde der Verkauf des Kraftstoffs jedoch noch bis Ende November 2022 durch die Stadtwerke Blankenburg erfolgen. Im kommenden Jahr wird die CNG-Tankstelle dann auch an das Design der OG-Tankstellen angepasst.

Gute Lösung für Blankenburg 

„Wir setzen vollständig auf regenerative und klimaschonende Antriebe; das Ziel von OG ist, Mobilität ohne fossile Energieträger zu ermöglichen. Gleichzeitig wissen wir, dass günstige Energiekosten ein wesentlicher Aspekt für die Akzeptanz alternativer Antriebe sind“, hebt der OG-Deutschlandchef hervor. Für die Zukunft plane OG daher, die Tankstelle an der Autobahnabfahrt in Blankenburg zu einem Knotenpunkt für regenerative Mobilität auszubauen. „Wir können uns gut vorstellen, dort auch grünen, lokal erzeugten Wasserstoff anzubieten oder Schnellladesäulen für Lkw zu bauen“, blickt er voraus. „Auch wenn die Stadtwerke die Tankstelle nun verkauft haben, sehen wir uns gemeinsam als Partner für mehr Klimaschutz und nachhaltige Antriebe in Blankenburg“, ergänzt Schlenkermann.

Besonders richtet OG das Geschäft auf gewerbliche Kunden und auf Lkw aus. „Regionale Transportunternehmen zum Beispiel aus der Baustoff- und Recycling-Branche aber auch der Lebensmittellogistik können mit Bio-CNG hohe Kraftstoffkosten vermeiden und zugleich klimaschonend fahren. Daher stärkt ein Unternehmen, das von fossilem Diesel auf regeneratives Bio-CNG umsteigt, deutlich seine Wettbewerbsfähigkeit“, betont Bloemsma. Zusammen mit der OG-Tankstelle in Quedlinburg (Gernröder Chaussee 1, auf dem Gelände der Star) sieht er für Unternehmen aus der Region durch die neue OG-Tankstelle noch bessere Einsatzmöglichkeiten für CNG-Lkw.

Einen wesentlichen Unterschied wird es an der CNG-Tankstelle geben: Wie bei OG üblich kann mit der EC-Karte (Girocard/Maestro), mit den üblichen Kreditkarten und auch mit den Flottentank-Karten der Marktführer DKV und Uta bezahlt werden. „Unsere Kunden müssen also keine spezielle CNG-Tankkarte mehr im Portemonnaie haben“, erklärt Bloemsma. Gerade für gewerbliche Kunden und Logistik-Unternehmen seien die zusätzlichen Bezahlmöglichkeiten wichtig.

Eine 24/7-Hotline steht bei Schwierigkeiten telefonisch zur Verfügung. Die Tankstelle wird in den Service-Verbund der OG-Tankstellen eingebunden. „Aus Erfahrung wissen wir, dass die technische Betreuung nach einer Übernahme manchmal etwas holpern kann – die Stadtwerke-Mitarbeiter betreuen die Anlage schon seit vielen Jahren sehr gut und kennen die Besonderheiten. In unserer Lernphase bitten wir unsere Kunden einerseits um etwas Nachsicht“, sagt Bloemsma. Andererseits mögen sich die Kunden bei Problemen bitte ohne zu zögern an OG wenden. „Nur wenn wir erfahren, wo etwas klemmt oder dass etwas ausgefallen ist, können wir uns darum kümmern.“

Bis zum Jahresende bleibt der Preis für Bio-CNG in Blankenburg noch der Preis von 96,9 ct/kg. Das entspricht einem Benzinvergleichspreis von rund 73 ct/l. Diesel dürfte nur rund 85 ct/l kosten, um genau so günstig wie das CNG in Blankenburg zu sein. Die Stadtwerke Blankenburg haben den Preis seit Februar 2012 nicht mehr angepasst. „Aufgrund der Preis- und Kostenentwicklungen der letzten Monate kommen wir zum 1. Januar 2023 um eine Preiserhöhung bei unseren Tankstellen in Deutschland nicht herum. Der neue Preis wird dann auch auf Blankenburg gelten“, sagt Bloemsma. Bei OG kostet CNG bundesweit an allen Tankstellen das Gleiche. „Unsere Kunden wissen immer, für welchen Preis sie bei OG Tanken – egal ob in Blankenburg, Neumünster, Hannover oder Koblenz. Es gibt überall denselben günstigen Preis.“ Die genaue Höhe steht aktuell noch nicht fest. Sicher sei laut OG jedoch, dass Bio-CNG weiterhin die günstigste Möglichkeit zum Autofahren bleibe. „Und Bio-CNG ist der einzige Antrieb, mit dem man bundesweit flächendeckend zu 100 Prozent regenerativ mit Pkw, Transportern und Lkw unterwegs sein kann.“

 

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Stadtwerke-Chef weiht neuen Kinderspielplatz in Gehren ein

Strahlende Kinderaugen, viele neue Spielgeräte und fröhlich bunte Fabren – Die Stadt Blankenburg weiht mit Unterstützung der Stadtwerke Blankenburg einen neuen Kinderspielplatz ein.

Die Kids der Kindertagesstätte „Am Bergeshang“ konnten es kaum erwarten, dass Blankenburgs Bürgermeister Heiko Breithaupt feierlich das rot-weiße Flatterband durchschnitt und somit den neu gestalteten Spielplatz im Blankenburger Wohngebiet Gehren offiziell freigab. Als es endlich so weit war, stürmten die kleinen Abenteurer aus, um die schönen, neuen Spielgeräte zu erkunden und in Beschlag zu nehmen.

Nicht nur die Spielgeräte erstrahlen in leuchtenden Farben, auch an die Bänke wurde gedacht. „Ich selbst mag es sehr bunt“, sagte Melanie Richter vom Blankenburger Grünflächenmanagement. „Das habe ich bei der Planung der Neugestaltung des Spielplatzes mit einfließen lassen.“

Eine große Spielturmkombination, eine Kleinkindrutsche, ein Doppel-Federwipper mit einer fröhlichen Kuh, ein Sandkasten, eine Baby- und Kleinkindschaukel sowie ein Spielhaus laden von nun an zum Toben ein. Auch die schon vorhandenen Schaukeln werden weiterhin begehrte Spielgeräte sein. Zudem wurden neue Abfallbehälter und Fahrradständer installiert.

„Habt ganz viel Spaß beim Toben, Spielen, Entdecken und Ausprobieren“, ermuntert Heiko Breithaupt die Kinder. Mit dem Appell, dass alle darauf Acht geben mögen, dass der schöne, neue Spielplatz nicht zugemüllt oder beschmiert wird, richtete sich das Stadtoberhaupt an die Blankenburgerinnen und Blankenburger.

Auch Stadtwerke-Geschäftsführer Tim Schlenkermann erschien zur Einweihung und brachte für die Kinder noch ein paar Geschenke mit.

Der Spielplatz befindet sich im Blankenburger Wohngebiet „Gehren“ im Starenweg 13 hinter dem ehemaligen Konsum. Die Kosten für die Neugestaltung beliefen sich auf rund 46.000 Euro.

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